Informationen
Sexarbeit ist in Österreich legal und in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt. Deshalb haben Sie als Sexarbeiter*in in Österreich Rechte, aber auch viele Pflichten.
Neu in der Sexarbeit in Tirol?
1. Sie müssen sich innerhalb von 3 Tagen in Ihrer neuen Wohngemeinde (beim Meldeamt) anmelden. In Innsbruck z.B. im Rathaus im 1. Stock.
2. Sie müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt als Selbständige/r melden, damit Sie eine eigene Steuernummer bekommen (siehe Steuern).
3. Sie müssen beim Gesundheitsamt (Bezirkshauptmannschaft) ein Gesundheitsbuch (Deckel) beantragen und sich alle 6 Wochen untersuchen lassen (siehe Pflichtuntersuchung).
4. Sobald Sie eine Steuernummer und ein Gesundheitsbuch haben können Sie (nur) in einem bewilligten Betrieb Ihrer Wahl arbeiten.
5. Sie müssen sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der SVS melden (in jedem Fall) und versichern lassen, wenn Sie mehr als €5710,32/ Jahr verdienen. Wenn Sie weniger als €5710,32 verdienen können Sie die Pflichtversicherung kündigen.
6. Wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich leben oder arbeiten wollen müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Ankunft eine Anmeldebescheinigung beantragen, auch wenn Sie EU oder EWR Bürger*in sind. Das ist wichtig, wenn Sie länger hier bleiben wollen, weil sich dadurch viele Vorteile für Sie ergeben (Arbeitslosengeld, Kinderbeihilfe etc). Mehr Infos dazu gibt es hier und im Video unten. Dies erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft.
Sexwork-Info Web (4. Auflage) Deutsch.pd
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Infovideo der Beratungsstelle Lena zur Anmeldebescheinigung in Österreich:
Mehr Infos unter: https://www.aep-ibus.at/
Wichtige adressen in Innsbruck
Gesundheitswesen
Maria-Theresien-Straße 18
1. Stock
Tel.: +43 512 5360 1128
Fax.: +43 512 5360 1717
Mail: post.gesundheitswesen@innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 8.00-11.00 Uhr und nach Vereinbarung; Mittwochs kein amtsärztlicher Parteienverkehr
Medcar(e)
Medizinische Basisversorgung für alle (auch ohne Versicherung, gratis)
Mo: 16:00-18:00, Innrain 28/T45
Mi: 09:00-10:00, Innrain 28/T45, danach ab 10:30 bei der Teestube
Fr: Medcare Bus ab 18:30, Wolfgangstube
Frauen gegen VerGEWALTigung
Sonnenburgstraße 5
6020 Innsbruck
Telefon+Fax: 0512/ 57 44 16
Mail: office@frauen-gegen-vergewaltigung.at
Autonomes Tiroler Frauenhaus
Tel.: +43 (0)512 342112 oder +43 (0)512 272303
Mail: office@tirolerfrauenhaus.at
www.tirolerfrauenhaus.at
Frauenhaus und Beratungszentrum der Initiative Frauen helfen Frauen Innsbruck
Beratungszentrum: Museumstraße 10, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 580977 Mail: info@fhf-tirol.at
Homepage: www.fhf-tirol.at
DOWAS für Frauen
Durchgangsort für wohnungs- und arbeitssuchende Frauen
Adamgasse 4, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 562477
Mail: beratung@dowas-fuer-frauen.at
Homepage: www.dowas-fuer-frauen.at
Gewaltschutzzentrum Tirol
Museumsstraße 27/3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0)512571313
Mail: office@gewaltschutzzentrum-tirol.at
Montag bis Mittwoch: 09:00- 13:00
Donnerstag 09:00 – 20:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Homepage: https://www.gewaltschutzzentrum-tirol.at/
Aids-Hilfe
AIDS-Hilfe Tirol
Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck
Telefon: (0512) 56 36 21
Fax: (0512) 56 36 21-9
Mail: office@aidshilfe-tirol.at
Homepage: www.aidshilfe-tirol.at
Schuldenberatung Tirol
Wilhelm-Greil Straße 23
0512 – 57 76 49
Homepage: https://www.sbtirol.at/
Nara Beratung für Niederlassungs- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten
Bürgerstraße 21
Tel. +43 (0)512 32 30 72 8670
Frauen aus allen Ländern
Tschamlerstraße 4
6020 Innsbruck
Mo-Mi: 8.30-11.30 & 14.00-17.00
Tel.: 0512/564778
Homepage: https://frauenausallenlaendern.org/
Rahab
Gesundheitsberatung für Sexdienstleister*innen
Jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr im Gesundheitsamt Innsbruck
weitere wichtige adressen
Sozialroutenplan Innsbruck
sozialroutenplan_2020_druck.pdf
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